Die IVV.SL ist ein eigenständiges, im Registergericht Lanzarote eingetragenes Unternehmen und exklusiv, mit allen Rechten und Pflichten, mit der Vermietung der Ferienhäuser, beauftragt. Vertragspartner für alle Vereinbarungen und Verträge mit Gästen/ Mietern/ Interessenten ist ausschließlich die IVV.SL
Die WEB-Site der IVV.SL informiert den Gast in 3 Sprachen ( deutsch, englisch, spanisch ) über alle wesentlichen Bereiche der Ferienhäuser wie Lage, Ausstattung und Preise. Eine Anfrage des Gastes zu den Ferienhäusern kann sowohl telefonisch, per E-Mail oder über Internet erfolgen.
Bei einer Anfrage erhält der Gast generell ein schriftliches Angebot. Der Zeitplan im Angebote bleibt unverbindlich, solange vom Gast die Annahme des Angebotes nicht schriftlich bestätigt wurde und von IVV.SL keine Buchungsbestätigung erfolgt ist.
Das gebuchte Ferienhaus steht am Anreisetag ab 14h dem ankommenden Gast zur Verfügung.
Für den Abreisetag gilt, dass das Ferienhaus vormittags frei gemacht wird, spätestens jedoch ab 12h dann vollständig geräumt ist. In Einzelfällen sind Sonderregelungen zwischen Gast und IVV.SL möglich.
Buchungen allgemein: Nach Annahme des Angebotes und dem Vertragsabschluss / Buchung erhält der Gast eine Anzahlungsrechnung ( AR ) Die Höhe der Anzahlung beträgt 20% des Gesamtpreises. Nach Zahlungseingang bei IVV.SL erhält der Gast die Buchungsbestätigung. Das Ferienhaus ist nur dann exklusiv für den Gast für den gewünschten Zeitraum reserviert. Die Abrechnung der Buchungskosten für den Gast erfolgt entsprechend der nachfolgenden Tabelle.
Buchungen kurzfristig: | 1 bis 8 Wochen vor Anreise: Rechnung mit 100% nach erfolgter Buchung |
Buchungen mittelfristig: | 3 bis 6 Monate vor Anreise: Rechnung mit 20% Anzahlung bei Buchung, 80% Schlussrechnung, im Vormonat der Anreise. |
Buchungen langfristig: | 7 bis 12 Monate vor Anreise: Rechnung mit 20% Anzahlung bei Buchung, Zwischenrechnung mit 30% nach 7 Monaten. Schlussrechnung mit 50%, im Vormonat der Anreise. |
Alle Rechnungen der IVV.SL, Anzahlungsrechnungen ( AR ) Zwischenrechnungen ( ZR ) und Schlussrechnungen ( SR ) sind innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Nur Zahlungseingänge, auf den in den Rechnungen angegebenen Bankkonten, können von IVV.SL geprüft und als Zahlung anerkannt werden. Bitte geben Sie bei allen Zahlungen die Rechnungs-Nummern mit an.
Gerät der Gast mit seinen Zahlungen mit mehr als 20 Tagen in Verzug, ist IVV.SL berechtigt den Vertrag ohne weitere Angabe von Gründen zu kündigen und das Ferienhaus an andere Gäste zu vermieten. Eine Kündigung der IVV.SL hat jedoch schriftlich zu erfolgen. Mit der fehlenden Zahlungen entfällt jeglicher Rechtsanspruch des Gastes gegenüber der IVV.SL.
Die IVV.SL bietet ihren Stammkunden für eine Langzeitplanung eine Reservierungen in Form von Optionen zu einzelnen Ferienhäusern an.
Solche Optionen / Reservierungsvereinbarungen haben eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten ab dem Tag der Optionserstellung. Erfolgt von Kundenseite innerhalb dieser Zeit keine Buchungszusage erlischt die Option.
Die IVV.SL hat dann das Recht das Ferienhaus anderweitig an einen anderen Gast zu vermieten.
Mit fehlender Buchung und Streichung der Option durch IVV.SL entfällt für den Gast jeglicher Rechtsanspruch. Ansprüche auf Ersatz und Ansprüche unabhängig welcher Art sind gegenüber der IVV.SL ausgeschlossen.
Die Stornogebühren der IVV.SL richten sich nach dem gesetzlichen Regeln des spanischen Vermietungsgesetz L.A.U. 29/1994.
Eine Stornierung bzw. Kündigung der Buchung ist vom Gast schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die anfallenden Stornierungskosten ist der anfallende Zeitraum von der Stornierung bis zum 1.Tag der gebuchten Belegung.
Die generelle Stornogebühr beträgt 20% des Gesamtpreises und entspricht der Höhe nach dem Wert der Anzahlungsrechnung (AR).
Darüber hinaus gelten folgende Regelungen und Fristen
Bei einer Stornierung 90. Tag bis 60. Tag vor Belegungsbeginn | 40% |
Bei Stornierungen vom 59. Tag bis 30. Tag vor Belegungsbeginn | 60% |
Bei Stornierung vom 29. Tag bis 8. Tag vor Belegungsbeginn | 90% |
Bei Stornierung vom 7. Tag bis zum Tag des Belegungsbeginn | 100% des Gesamtpreises |
Bereits vom Gast beglichene Rechnungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet. Sollten die Zahlungen des Gastes höher sein und sich ein Überschuss zu Gunsten des Gastes ergeben, ist dieser Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung von IVV.SL an den Gast fällig.
Bricht der Gast den Aufenthalt ohne Verschulden der IVV.SL vorzeitig ab, hat der Gast daraus keinen rechtlichen Anspruch auf Teilersatz oder Rückzahlung. Das Ferienhaus wurde für den gesamten Buchungszeitraum exklusiv reserviert und konnte daher an keinen anderen Gast vermietet werden.
Im Fall eines Reiserücktritts ist der Gast berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit IVV.SL abgeschlossenen Vertrag/ Buchung eintritt.
Im Fall eines Reiserücktritts ist der Gast berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit IVV.SL abgeschlossenen Vertrag/ Buchung eintritt.
Das Ferienhaus darf generell nur mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Personenanzahl für Wohnzwecke genutzt werden.
Feste oder Feiern mit mehreren Personen sind in den Ferienhäusern nicht erlaubt und bedürfen im Einzelfall der ausdrücklichen Genehmigung der IVV.SL.
Geplante Feiern sind vor Buchungsabschluss anzumelden und müssen in der Buchungsbestätigung der IVV.SL vermerkt sein. Feste jedoch sind generell nicht erlaubt und somit verboten.
Mängel, die nach der Übernahme des Ferienhauses oder während der Aufenthaltszeit des Gastes entstehen, sind der IVV.SL unverzüglich zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Zur Behebung der Mängel ist der Zutritt des Servicepersonals der IVV.SL zum Ferienhaus ausdrücklich gestattet.
Sind Schäden durch eine Fahrlässigkeit des Gastes entstanden ist der Gast zur Zahlung des entstandenen Schadens in voller Höhe verpflichtet.
Die Haltung von Haustieren in den Ferienhäusern ist nicht gestattet. Im Einzelfall sind jedoch Sonderregelungen möglich, die jedoch vor Buchungsabschluss vereinbart werden und in der Buchungsbestätigung der IVV.SL vermerkt sein muss.
Einige Ferienhäuser verfügen über begrünte Terrassen und kleinere Gärten, die im Zeitraum von 7 bis 8 Tagen bewässert werden müssen.
Zur Pflege der Grünanlagen ist das Serviceteam der IVV.SL berechtigt in diesen Zeiträumen das Ferienhaus zu betreten. Die Einsatzzeiten werden mit dem betroffenen Gast des Ferienhauses abgesprochen.
Am Ende der Buchungs-/ Mietdauer hat der Gast das Ferienhaus in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben und alle erhaltenen Schlüssel an die IVV.SL zurückzugeben. Das Serviceteam der IVV.SL ist berechtigt zusammen mit dem Gast eine Besichtigung durchzuführen, um sich von der ordnungsgemäßen Übergabe zu vergewissern.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IVV.SL sind auf der WEB-Site veröffentlicht.
Mit der Buchung erklärt sich der Gast mit den Geschäftsbedingungen der IVV.SL ausdrücklich einverstanden und erkennt diese voll inhaltlich an.
Werden die im Vertrag festgelegten Bedingungen vom Gast nicht eingehalten, ist die IVV.SL berechtigt, den Nutzungsvertrag / Buchung kurzfristig zu kündigen.
Erfolgt von IVV.SL eine Kündigung des Vertrages, sind Forderungen oder Rechtsansprüche, des Gastes, unabhängig welcher Art, gegenüber IVV.SL ausgeschlossen.
Sind durch die Nichteinhaltung oder groben Verstößen des Vertrages der IVV.SL Schäden entstanden, haftet der Gast und leistet dafür vollen Schadensersatz. Die entstandenen Schäden und damit verbundenen Kosten sind jedoch dem Gast gegenüber zu belegen.
Die Ferienhäuser sind zum Teil von Natur- und Parkanlagen umgeben. Man muss auf den Kanaren mit Ameisen, Käfern oder auch freilaufenden Tieren (Katzen) rechnen. Dies stellt keinen Mangel dar. Somit können Mängelhaftungs- oder Ersatzansprüche gegenüber IVV. SL nicht geltend gemacht werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IVV.SL entsprechen den gesetzlichen Regelungen und richten sich nach dem spanischen Vermietungsgesetz L.A.U. 29/1994.